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Zitierfest

MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der angemieteten und überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München (Angemietete und überlassene Wohnungen Gebührensatzung)

§ 3 MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS – Gebührenberechnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 09.05.2014.

(1) Die Gebühren werden als Monatsgebühren erhoben.

(2) Für jeden vollen Monat der Benutzung werden 30 Tagessätze berechnet.

(3) Bei Aus- und Einzügen während eines Monats errechnet sich ein Entgelt von einem Dreißigstel des Monatsentgelts (Abs. 1) für jeden Benutzungstag (Entgelt = Tage x Monatsentgelt / 30). Dies gilt für jeden Kalendermonat.

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„Was regelt § 3 MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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