(1) Die Benutzungsgebühren betragen je qm Nutzfläche, abgestuft nach dem Ausstattungsniveau, monatlich in der
Kategorie I = angemietete und überlassene Wohnungen mit einfacher Ausstattung, Toilette innerhalb der Wohnung, Ofenheizung
bis 50 qm 6,84 Euro
über 50 qm 6,50 Euro
Kategorie II = angemietete und überlassene Wohnungen mit einfacher Ausstattung, Bad/Dusche, Toilette, Ofenheizung
bis 50 qm 7,68 Euro
über 50 qm 7,25 Euro
Kategorie III = angemietete und überlassene Wohnungen mit einfacher Ausstattung, Bad/Dusche, Toilette, Zentralheizung, Etagenheizung, Nachtspeicheröfen oder Gaseinzelöfen in jedem Zimmer
bis 50 qm 8,48 Euro
über 50 qm 8,00 Euro
Kategorie IV = angemietete und überlassene Wohnungen mit besserer Ausstattung, Zentralheizung, Etagenheizung, Nachtspeicheröfen oder Gaseinzelöfen in jedem Zimmer, Bad/Dusche und Toilette
bis 50 qm 9,90 Euro
über 50 qm 9,40 Euro
(2) Bei angemieteten und überlassenen Wohnungen ist in der Benutzungsgebühr eine Nebenkostenpauschale für Zentralheizung und zentrale Warmwasserversorgung in Höhe von 1,28 Euro je qm im Monat enthalten.
(3) Stromkosten in den angemieteten und überlassenen Wohnungen und Kosten für die Beheizung der Unterkünfte mittels Einzelöfen (Gas-, Holz/Kohle- und Speicheröfen) werden nicht im Rahmen der Nebenkostengebühren erhoben, sondern sind von den Benutzerinnen und Benutzern direkt zu tragen. Gleiches gilt für den Betrieb von Warmwassergeräten in den angemieteten und überlassenen Wohnungen.