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Zitierfest

MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der angemieteten und überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München (Angemietete und überlassene Wohnungen Gebührensatzung)

§ 4 MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS – Gebühren für die Benutzung von angemieteten und überlassenen Wohnungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 09.05.2014.

(1) Die Benutzungsgebühren betragen je qm Nutzfläche, abgestuft nach dem Ausstattungsniveau, monatlich in der

Kategorie I = angemietete und überlassene Wohnungen mit einfacher Ausstattung, Toilette innerhalb der Wohnung, Ofenheizung

bis 50 qm 6,84 Euro

über 50 qm 6,50 Euro

Kategorie II = angemietete und überlassene Wohnungen mit einfacher Ausstattung, Bad/Dusche, Toilette, Ofenheizung

bis 50 qm 7,68 Euro

über 50 qm 7,25 Euro

Kategorie III = angemietete und überlassene Wohnungen mit einfacher Ausstattung, Bad/Dusche, Toilette, Zentralheizung, Etagenheizung, Nachtspeicheröfen oder Gaseinzelöfen in jedem Zimmer

bis 50 qm 8,48 Euro

über 50 qm 8,00 Euro

Kategorie IV = angemietete und überlassene Wohnungen mit besserer Ausstattung, Zentralheizung, Etagenheizung, Nachtspeicheröfen oder Gaseinzelöfen in jedem Zimmer, Bad/Dusche und Toilette

bis 50 qm 9,90 Euro

über 50 qm 9,40 Euro

(2) Bei angemieteten und überlassenen Wohnungen ist in der Benutzungsgebühr eine Nebenkostenpauschale für Zentralheizung und zentrale Warmwasserversorgung in Höhe von 1,28 Euro je qm im Monat enthalten.

(3) Stromkosten in den angemieteten und überlassenen Wohnungen und Kosten für die Beheizung der Unterkünfte mittels Einzelöfen (Gas-, Holz/Kohle- und Speicheröfen) werden nicht im Rahmen der Nebenkostengebühren erhoben, sondern sind von den Benutzerinnen und Benutzern direkt zu tragen. Gleiches gilt für den Betrieb von Warmwassergeräten in den angemieteten und überlassenen Wohnungen.

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