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Zitierfest

MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der angemieteten und überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München (Angemietete und überlassene Wohnungen Gebührensatzung)

§ 8 MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 09.05.2014.

Diese Satzung tritt am 01.06.2014 in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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