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MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der angemieteten und überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München (Angemietete und überlassene Wohnungen Gebührensatzung)

Eingangsformel MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 09.05.2014.

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der angemieteten und überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München (Angemietete und überlassene Wohnungen Gebührensatzung)

vom 15. April 2014

Stadtratsbeschluss: 09.04.2014

Bekanntmachung: 09.05.2014 (MüABl. S. 458)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2013 (GVBl. S. 404), folgende Satzung:

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