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Zitierfest

JGG · Jugendgerichtsgesetz

§ 16a JGG – Jugendarrest neben Jugendstrafe

Amtliche Fassung, Stand 25.06.2021.

(1) Wird die Verhängung oder die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, so kann abweichend von § 13 Absatz 1 daneben Jugendarrest verhängt werden, wenn

  • 1. dies unter Berücksichtigung der Belehrung über die Bedeutung der Aussetzung zur Bewährung und unter Berücksichtigung der Möglichkeit von Weisungen und Auflagen geboten ist, um dem Jugendlichen seine Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten zu verdeutlichen,
  • 2. dies geboten ist, um den Jugendlichen zunächst für eine begrenzte Zeit aus einem Lebensumfeld mit schädlichen Einflüssen herauszunehmen und durch die Behandlung im Vollzug des Jugendarrests auf die Bewährungszeit vorzubereiten, oder
  • 3. dies geboten ist, um im Vollzug des Jugendarrests eine nachdrücklichere erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen zu erreichen oder um dadurch bessere Erfolgsaussichten für eine erzieherische Einwirkung in der Bewährungszeit zu schaffen.

(2) Jugendarrest nach Absatz 1 Nummer 1 ist in der Regel nicht geboten, wenn der Jugendliche bereits früher Jugendarrest als Dauerarrest verbüßt oder sich nicht nur kurzfristig im Vollzug von Untersuchungshaft befunden hat.

Verweise

Vorschriften, die auf § 16a JGG verweisen

  • § 8 JGG – Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
  • § 21 JGG – Strafaussetzung
  • § 26 JGG – Widerruf der Strafaussetzung
  • § 59 JGG – Anfechtung
  • § 61 JGG – Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
  • § 61b JGG – Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
  • § 87 JGG – Vollstreckung des Jugendarrestes

Rechtsprechung zu § 16a JGG

4 Entscheidungen zitieren § 16a JGG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 22.02.2024 – 3 StR 385/23 · 3. Strafsenat

    Jugendstrafverfahren: Bildung einer Einheitsjugendstrafe durch Einbeziehung rechtskräftiger Vorverurteilungen; Anrechnung eines Warnschussarrests

  • BVerfG, Beschl. v. 22.05.2025 – 2 BvQ 33/25 · 2. Senat 3. Kammer

    Erfolgloser isolierter Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs eines "Warnschussarrests" - mangelnde Antragsbegründung

  • BGH, Beschl. v. 15.09.2020 – 3 StR 237/20 · 3. Strafsenat

    Verurteilung zu einer Jugendstrafe: Ausspruch über die obligatorische Anrechnung von vollstrecktem Jugendarrest

  • BGH, Urt. v. 27.01.2022 – 3 StR 245/21 · 3. Strafsenat

    Leitsatz: 1. Erkennt das Tatgericht auf Jugendstrafe, ist es deswegen nicht aus Rechtsgründen gehindert, daneben die Auflage der Schadenswiedergutmachung als selbständiges Zuchtmittel gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JGG in der Urteilsformel anzuordnen. Dies gilt auch dann, wenn es die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aussetzt und deshalb die inhaltsgleiche Auflage ebenso als …

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