Bundesrecht
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG)
Amtliche Fassung, Stand 20.04.2013. 18 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Urlaubsanspruch
- § 2Geltungsbereich
- § 3Dauer des Urlaubs
- § 4Wartezeit
- § 5Teilurlaub
- § 6Ausschluß von Doppelansprüchen
- § 7Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
- § 8Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
- § 9Erkrankung während des Urlaubs
- § 10Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
- § 11Urlaubsentgelt
- § 12Urlaub im Bereich der Heimarbeit
- § 13Unabdingbarkeit
- § 14Berlin-Klausel
- § 15Änderung und Aufhebung von Gesetzen
- § 15aÜbergangsvorschrift
- § 16Inkrafttreten
In Claude nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Claude das BUrlG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 BUrlG? Zitiere den Wortlaut.“