Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.
BUrlG · Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer
§ 10 BUrlG – Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
Amtliche Fassung, Stand 20.04.2013.
In Claude nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Claude § 10 BUrlG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 10 BUrlG? Zitiere den Wortlaut.“