Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
BUrlG · Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer
§ 4 BUrlG – Wartezeit
Amtliche Fassung, Stand 20.04.2013.
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Mit Zitierfest schlägt Claude § 4 BUrlG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 4 BUrlG? Zitiere den Wortlaut.“