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Zitierfest

BUrlG · Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer

§ 4 BUrlG – Wartezeit

Amtliche Fassung, Stand 20.04.2013.

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 4 BUrlG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 BUrlG? Zitiere den Wortlaut.“

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