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Zitierfest

BtMG · Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln

§ 30 BtMG – Straftaten

Amtliche Fassung, Stand 19.05.2026.

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer

  • 1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
  • 2. im Falle des § 29a Abs. 1 Nr. 1 gewerbsmäßig handelt,
  • 3. Betäubungsmittel abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht,
  • 4. Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt einführt oder
  • 5. eine in § 29a Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Handlung vorsätzlich begeht und dadurch wenigstens leichtfertig ein Kind oder eine jugendliche Person in der körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung schwer gefährdet.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Verweise

Vorschriften, die auf § 30 BtMG verweisen

Rechtsprechung zu § 30 BtMG

302 Entscheidungen zitieren § 30 BtMG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 17.11.2011 – 3 StR 315/10 · 3. Strafsenat

    Leitsatz: Für Methamphetaminracemat - (RS)-(methyl)(1-phenylpropan-2-yl)azan - beginnt die nicht geringe Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bei 10 g der wirkungsbestimmenden Base.
  • BGH, Urt. v. 24.04.2007 – 1 StR 52/07 · 1. Strafsenat

    Leitsatz: ____________________ BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 Für Buprenorphin beginnt die "nicht geringe Menge" im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 sowie § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bei 450 mg Buprenorphin-Hydrochlorid.
  • BGH, Urt. v. 10.08.2023 – 3 StR 462/22 · 3. Strafsenat

    Leitsatz: Für Levometamfetamin - (R)-(Methyl)(1-phenylpropan-2-yl)azan - beginnt die nicht geringe Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bei 50 g der wirkungsbestimmenden Base.
  • BGH, Beschl. v. 09.08.2022 – 3 StR 206/22 · 3. Strafsenat

    Leitsatz: Für 2C-B (Bromdimethoxyphenethylamin, BDMPEA) beginnt die nicht geringe Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 sowie § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bei einem Gramm.
  • BGH, Urt. v. 08.08.2024 – 3 StR 20/24 · 3. Strafsenat

    Betäubungsmitteldelikt: Bewertung der Einlassung des Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung; gewerbsmäßiges Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen; Eigennützigkeit beim Handeltreiben

  • BGH, Beschl. v. 16.07.2024 – 5 StR 296/24 · 5. Strafsenat

    Strafbare Einfuhr und Handeltreiben mit Cannabis; Bewertung von Konkurrenzverhältnissen

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