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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 27 BRAO – Kanzlei

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten.

(2) Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei, errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle auf, hat er dies der Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen. Die Errichtung oder Aufgabe einer weiteren Kanzlei oder einer Zweigstelle im Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer ist auch dieser Rechtsanwaltskammer anzuzeigen.

(3) Will der Rechtsanwalt seine Kanzlei in den Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer verlegen, hat er die Aufnahme in diese Kammer zu beantragen. Die Rechtsanwaltskammer nimmt den Rechtsanwalt auf, sobald er die Verlegung der Kanzlei in ihren Bezirk nachgewiesen hat. Mit der Aufnahme erlischt die Mitgliedschaft in der bisherigen Rechtsanwaltskammer.

Verweise

Vorschriften, die auf § 27 BRAO verweisen

Rechtsprechung zu § 27 BRAO

17 Entscheidungen zitieren § 27 BRAO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 16.05.2012 – I ZR 74/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Zweigstellenbriefbogen 1. Die Bestimmung des § 5a Abs. 2 UWG begründet keine generelle Informationspflicht, sondern verpflichtet grundsätzlich allein zur Offenlegung solcher Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann. 2. Ein Rechtsanwalt ist weder nach § …
  • BGH, Urt. v. 01.12.2025 – AnwZ (Brfg) 50/24 · Senat für Anwaltssachen

    Leitsatz: Die Erfüllung der Kanzleipflicht gemäß § 27 Abs. 1 BRAO setzt nach wie vor die Vorhaltung bestimmter, dem Rechtsanwalt dauerhaft zur Verfügung stehender Räumlichkeiten voraus, in denen er gewöhnlich seinen Berufsgeschäften nachgeht und zu angemessenen Zeiten dem rechtsuchenden Publikum für anwaltliche Dienste zur Verfügung steht. Der darin liegende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG …
  • BGH, Urt. v. 11.11.2024 – AnwZ (Brfg) 17/23 · Senat für Anwaltssachen

    Anwaltliches Berufsrecht: Verfassungsmäßigkeit der Eintragung des Arbeitgebers eines Syndikusrechtsanwalts in das elektronische Anwaltsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer

  • BGH, Beschl. v. 25.01.2023 – AnwZ (Brfg) 30/22 · Senat für Anwaltssachen

    Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof über den Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwaltes wegen Vermögensverfalls

  • BGH, Beschl. v. 21.03.2017 – AnwZ (Brfg) 3/17 · Senat für Anwaltssachen

    Kanzleipflicht des Rechtsanwalts: Zulässigkeit des Betriebs einer Immobilienverwaltung in den Räumen der Anwaltssozietät

  • BGH, Beschl. v. 23.07.2014 – AnwZ (Brfg) 45/13 · Senat für Anwaltssachen

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Erfordernis der Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten bei Verlegung des Kanzleisitzes ins Ausland

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