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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 29 BRAO – Befreiung von der Kanzleipflicht

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt von der Pflicht des § 27 Abs. 1 befreien.

(2) Die Befreiung kann widerrufen werden, wenn es im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist.

(3) (weggefallen)

(4) (weggefallen)

Verweise

Vorschriften, die auf § 29 BRAO verweisen

  • § 14 BRAO – Rücknahme und Widerruf der Zulassung
  • § 31 BRAO – Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer

Rechtsprechung zu § 29 BRAO

5 Entscheidungen zitieren § 29 BRAO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 01.12.2025 – AnwZ (Brfg) 50/24 · Senat für Anwaltssachen

    Leitsatz: Die Erfüllung der Kanzleipflicht gemäß § 27 Abs. 1 BRAO setzt nach wie vor die Vorhaltung bestimmter, dem Rechtsanwalt dauerhaft zur Verfügung stehender Räumlichkeiten voraus, in denen er gewöhnlich seinen Berufsgeschäften nachgeht und zu angemessenen Zeiten dem rechtsuchenden Publikum für anwaltliche Dienste zur Verfügung steht. Der darin liegende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG …
  • BGH, Beschl. v. 28.06.2018 – AnwZ (Brfg) 5/18 · Senat für Anwaltssachen

    Kein Anspruch eines Rechtsanwalts auf Verhinderung des elektronischen Anwaltspostfachs

  • BGH, Beschl. v. 28.07.2026 – AnwZ (Brfg) 16/26 · Senat für Anwaltssachen

  • BGH, Beschl. v. 23.07.2014 – AnwZ (Brfg) 45/13 · Senat für Anwaltssachen

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Erfordernis der Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten bei Verlegung des Kanzleisitzes ins Ausland

  • BGH, Urt. v. 13.09.2010 – AnwZ (P) 1/09 · Senat für Anwaltssachen

    Leitsatz: 1. Zur Erhebung einer Anfechtungsklage gegen einen Bescheid, durch den ein Beschluss der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 191e Halbs. 2 BRAO aufgehoben wird, ist allein die Bundesrechtsanwaltskammer, nicht die bei ihr eingerichtete Satzungsversammlung aktivlegitimiert . 2. § 59b Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g BRAO ermächtigt auch zur Regelung von Anforderungen an die …

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