Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 18.12.2002 – 7 C 8.02

Spruchkörper
7. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2002:181202B7C8.02.0

Tenor

1. Das Revisionsverfahren wird eingestellt.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 255 645,94 € festgesetzt.

Gründe

Die Kläger haben ihre Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. Juni 2001 mit Schriftsatz vom 28. November 2002 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2, § 159 Satz 1 VwGO i.V.m. § 100 ZPO sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 7 C 8.02 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten