Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 23.05.2005 – 1 C 6.05

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:230505B1C6.05.0

Tenor

1. Das Revisionsverfahren wird eingestellt.

2. Die Beteiligte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 10 000 € festgesetzt.

Gründe

Die Beteiligte hat ihre Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. März 2005 mit Schriftsatz vom 20. Mai 2005 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 2 und § 52 Abs. 2 GKG i.V.m. § 5 ZPO in entsprechender Anwendung.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 1 C 6.05 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten