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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 5 ZPO – Mehrere Ansprüche

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden zusammengerechnet; dies gilt nicht für den Gegenstand der Klage und der Widerklage.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 5 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

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