Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 09.01.2017 – AnwZ (Brfg) 55/16
- Spruchkörper
- Senat für Anwaltssachen
Tenor
Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Die Kläger haben die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 936 € festgesetzt.
Gründe
Mit als Rechtsmittelrücknahme zu wertendem Schriftsatz vom 17. November 2016 haben die Kläger das vorsorglich eingelegte Rechtsmittel gegen das Urteil des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 11. Dezember 2015 zurückgenommen. Das Zulassungsverfahren als allein statthaftes Rechtsmittel ist daher entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
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