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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 112e BRAO – Berufung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Gegen Endurteile einschließlich der Teilurteile, Grundurteile und Zwischenurteile über die Zulässigkeit steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Anwaltsgerichtshof oder vom Bundesgerichtshof zugelassen wird. Für das Berufungsverfahren gilt der Zwölfte Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung mit der Maßgabe, dass der Anwaltsgerichtshof an die Stelle des Verwaltungsgerichts und der Bundesgerichtshof an die Stelle des Oberverwaltungsgerichts tritt.

Rechtsprechung zu § 112e BRAO

418 Entscheidungen zitieren § 112e BRAO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 30.03.2022 – AnwZ (Brfg) 28/20 · Senat für Anwaltssachen

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof nach Zurückverweisung eines Berufungsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht

  • BGH, Beschl. v. 28.10.2011 – AnwZ (Brfg) 30/11 · Senat für Anwaltssachen

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer auf Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Verurteilung wegen Parteiverrats; Berufungszulassung in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache

  • BGH, Beschl. v. 12.09.2022 – AnwZ (Brfg) 10/22 · Senat für Anwaltssachen

    Antrag auf Terminsverlegung wegen Sorge vor einer Corona-Erkrankung; Ablehnung des Vorsitzenden; Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, Beschl. v. 24.05.2019 – AnwZ (Brfg) 23/19 · Senat für Anwaltssachen

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Zulassung der Berufung bei rechtlicher Beratung von Kunden des Arbeitgebers in Datenschutzbelangen

  • BGH, Beschl. v. 12.12.2018 – AnwZ (Brfg) 65/18 · Senat für Anwaltssachen

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall; Gefährdung der Interessen des Rechtssuchenden

  • BGH, Beschl. v. 02.05.2018 – AnwZ (Brfg) 10/18 · Senat für Anwaltssachen

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig

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