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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (WpPG)

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026. 29 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Einleitung
  2. § 1Anwendungsbereich
  3. § 2Begriffsbestimmungen
  4. § 3(weggefallen)
  5. § 4Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung
  6. § 5Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt
  7. § 6(weggefallen)
  8. § 7Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ist
  9. § 8Prospektverantwortliche
  10. § 9Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt
  11. § 10Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt
  12. § 11Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
  13. § 12Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Prospekt
  14. § 13Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
  15. § 14Haftung bei fehlendem Prospekt
  16. § 15Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt
  17. § 16Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche
  18. § 17Zuständige Behörde
  19. § 18Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1129 und dieses Gesetzes
  20. § 18aBefugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/2631
  21. § 19Verschwiegenheitspflicht
  22. § 20Sofortige Vollziehung
  23. § 21Anerkannte Sprache
  24. § 22Elektronische Einreichung, Aufbewahrung
  25. § 23Meldungen zum zentralen europäischen Zugangsportal
  26. § 24Bußgeldvorschriften
  27. § 24aBußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2023/2631
  28. § 25Maßnahmen bei Verstößen
  29. § 26Datenschutz
  30. § 27Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes
  31. § 28Übergangsbestimmungen zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
  32. § 28a(weggefallen)
  33. § 29(weggefallen)
  34. § 30(weggefallen)
  35. § 32(weggefallen)

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