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Zitierfest

WpPG · Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist

§ 21 WpPG – Anerkannte Sprache

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

(1) Anerkannte Sprache im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 Unterabsatz 2 und Absatz 5 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 ist die englische Sprache.

(2) Anerkannte Sprachen im Sinne des Artikels 27 der Verordnung (EU) 2017/1129 sind die deutsche und die englische Sprache.

(3) Anerkannte Sprache im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/2631 ist die deutsche Sprache.

Rechtsprechung zu § 21 WpPG

7 Entscheidungen zitieren § 21 WpPG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 11.07.2023 – XI ZB 20/21 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Eine Haftung eines Gründungsgesellschafters nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB neben der spezialgesetzlichen Prospekthaftung nach § 13 VerkProspG, §§ 44 ff. BörsG in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung kommt in Betracht, wenn der Gründungsgesellschafter dadurch einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand setzt, dass er entweder selbst den Vertrieb der Beteiligungen an Anleger …
  • BGH, Beschl. v. 14.06.2022 – XI ZR 395/21 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zur Zuständigkeit des XI. Zivilsenats für Ansprüche aus spezialgesetzlicher Prospekthaftung und für hierzu in Konkurrenz stehende Ansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne (Bestätigung von Senatsbeschluss vom 15. März 2022 - XI ZB 31/20, juris Rn. 35). 2. Zum Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung (weitere Bestätigung von Senatsbeschluss vom 19. Januar 2021 - XI ZB 35/18, BGHZ …
  • BGH, Beschl. v. 17.12.2020 – II ZB 31/14 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Ein Vorlagebeschluss wird spätestens mit seinem Eingang beim Oberlandesgericht wirksam. 2. Führt eine Pressemitteilung des Emittenten zu einer mitteilungspflichtigen Insiderinformation, kann dies seine Haftung wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen begründen. 3. Ein Erwerb von Finanzinstrumenten liegt auch bei der Zeichnung von Aktien aus einer …
  • BGH, Beschl. v. 15.12.2020 – XI ZB 24/16 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Für den Haftungsausschluss des § 46 Abs. 2 Nr. 2 BörsG aF hat der Anspruchsgegner darzulegen und zu beweisen, dass sich die dem unrichtig prospektierten Sachverhalt innewohnenden Risiken nach dem Erwerb entweder nicht realisiert haben oder dass sich die Risiken zwar realisiert haben, dies jedoch ohne Einfluss auf eine nach dem Erwerb eingetretene Börsenpreisminderung geblieben ist. 2. Zum …
  • BGH, Urt. v. 21.02.2013 – III ZR 139/12 · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: Die tatsächliche Vermutung, dass es dem Anleger für seine Anlageentscheidung auf die Richtigkeit aller wesentlichen Prospektangaben ankommt, erfasst Feststellungen in einem veröffentlichten Wirtschaftsprüfertestat grundsätzlich auch dann, wenn es sich auf einen überholten Stichtag bezieht und ein neuer bestätigter Jahresabschluss zu erwarten war. Auch ein überholter Bestätigungsvermerk begründet …
  • BayObLG, Teil-Musterentscheid v. 28.02.2025 – 101 Kap 1/22 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Feststellungsziele, mit denen anspruchsbegründende Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Pflichtprüfung nach den §§ 316 ff. HGB festgestellt werden sollen, sind im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz in der bis einschließlich 19. Juli 2024 geltenden Fassung (a. F.) …

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