Bundesrecht
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024. 10 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Allgemeines
- § 3Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
- § 4Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
- § 5Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung
- § 6Zustellung an gesetzliche Vertreter
- § 7Zustellung an Bevollmächtigte
- § 8Heilung von Zustellungsmängeln
- § 9Zustellung im Ausland
- § 10Öffentliche Zustellung
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