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Zitierfest

VwZG · Verwaltungszustellungsgesetz

§ 3 VwZG – Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

(1) Soll durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt werden, übergibt die Behörde der Post den Zustellungsauftrag, das zuzustellende Dokument in einem verschlossenen Umschlag und einen vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde.

(2) Für die Ausführung der Zustellung gelten die §§ 177 bis 182 der Zivilprozessordnung entsprechend. Im Fall des § 181 Abs. 1 der Zivilprozessordnung kann das zuzustellende Dokument bei einer von der Post dafür bestimmten Stelle am Ort der Zustellung oder am Ort des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden oder bei der Behörde, die den Zustellungsauftrag erteilt hat, wenn sie ihren Sitz an einem der vorbezeichneten Orte hat. Für die Zustellungsurkunde, den Zustellungsauftrag, den verschlossenen Umschlag nach Absatz 1 und die schriftliche Mitteilung nach § 181 Abs. 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung sind die Vordrucke nach der Zustellungsvordruckverordnung zu verwenden.

Rechtsprechung zu § 3 VwZG

5 Entscheidungen zitieren § 3 VwZG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 12.01.2011 – II R 30/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Wird eine Sozietät von Rechtsanwälten oder Steuerberatern in der Rechtsform einer GbR, der eine Verfahrensvollmacht oder Prozessvollmacht erteilt worden war, aufgelöst, führt dies nicht zu einem Erlöschen der Vollmacht . 2. NV: Zu der nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F. erforderlichen Bezeichnung der absendenden Dienststelle war die Angabe von deren Namen nicht erforderlich, wenn die …
  • BVerwG, Urt. v. 25.09.2024 – 6 A 3/22 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Ersatzzustellung, die durch das Einlegen in den Briefkasten des Adressaten bewirkt werden soll, ist unwirksam, wenn der Zusteller entgegen § 180 Satz 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht vermerkt hat (wie BFH, Urteil vom 14. Dezember 2021 - VIII R 16/20 - BFHE 274, 400 Rn. 16 und BGH, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20 - NJW …
  • BFH, Beschl. v. 04.04.2011 – VIII B 112/10 · 8. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Bezeichnung des Sendungsinhalts auf dem Umschlag ist einer Auslegung unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zugänglich; die Bezeichnung "ESt 99" ohne einen die Art des Schriftstücks kennzeichnenden Zusatz kann deshalb ausreichen, um den Einkommensteuerbescheid für 1999 hinreichend eindeutig zu bezeichnen, wenn aufgrund der Umstände mit einem anderen Inhalt der Sendung nicht mehr …
  • BayVGH, Beschl. v. 18.02.2026 – 11 CS 25.2387 · 11. Senat

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem - Durchlaufen des Stufensystems - einstweiliger Rechtsschutz - Beschwerdeentscheidung

  • BayVGH, Beschl. v. 25.02.2025 – 1 CS 25.227 · 1. Senat

    Zustellung eines Verwaltungsakts an den Beteiligten selbst

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