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Zitierfest

VwZG · Verwaltungszustellungsgesetz

§ 4 VwZG – Zustellung durch die Post mittels Einschreiben

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten zu vermerken.

Rechtsprechung zu § 4 VwZG

54 Entscheidungen zitieren § 4 VwZG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 24.02.2017 – 7 W (pat) 22/16 · 7. Senat

    Leitsatz: Zustellungsfiktion Wird ein Dokument mittels Einschreiben durch Übergabe zugestellt, so gilt es gemäß § 127 Abs. 1 PatG i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG auch dann als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugestellt, wenn es sich bei diesem Tag um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt.
  • BFH, Beschl. v. 14.04.2016 – III B 108/15 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Frage, wann eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO ist, lässt sich anhand der bereits vorliegenden Rechtsprechung des BFH und des Gesetzes beantworten . 2. NV: Die ehemals in der Rechtsprechung kontrovers beurteilte Frage des Zeitpunkts der Zustellung eines Einschreibens mit Rückschein hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Novellierung des …
  • BPatG, Beschl. v. 23.10.2012 – 24 W (pat) 36/11 · 24. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dermatop" - Antrag auf teilweise Schutzentziehung wegen Verfalls – keine wirksame Zustellung der Unterrichtung über die Einleitung des Löschungsverfahrens: zur Zustellung durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe - Aufgabe zur Post – Zugangsvermutung – …

  • BSG, Urt. v. 06.05.2010 – B 14 AS 12/09 R · 14. Senat

    Leitsatz: Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland auch dann am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt (Abgrenzung zu BFH vom 14.10.2003 - IX R 68/98 = BFHE 203, 26).
  • BPatG, Beschl. v. 12.11.2025 – 26 W (pat) 8/25 · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - „Schlafsinn (Wort-/Bildmarke)“ - frist- und formgerechter Wiedereinsetzungsantrag - Verhinderung ohne Verschulden hinsichtlich der rechtzeitigen Erklärung des Widerspruchs - Glaubhaftmachung durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und …

  • BPatG, Beschl. v. 23.11.2023 – 30 W (pat) 5/22 · 30. Senat

    Markenbeschwerdesache – Nichtigkeitsverfahren - „AnDum“ – zur Zulässigkeit des Antrags auf (Teil-)Nichtigerklärung – keine Zurückverweisung an das DPMA – Bösgläubige Markenanmeldung

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