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Zitierfest

VersAusglG · Gesetz über den Versorgungsausgleich

§ 22 VersAusglG – Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2021.

Erhält die ausgleichspflichtige Person Kapitalzahlungen aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr die Zahlung des Ausgleichswerts verlangen. Im Übrigen sind die §§ 20 und 21 entsprechend anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 22 VersAusglG verweisen

Rechtsprechung zu § 22 VersAusglG

8 Entscheidungen zitieren § 22 VersAusglG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 17.10.2018 – XII ZB 209/18 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Von § 22 VersAusglG erfasst werden solche Versorgungsanrechte, die aufgrund fehlender Ausgleichsreife nicht dem Wertausgleich bei der Scheidung unterliegen, sondern dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleiben, später jedoch in Kapitalanrechte umgewandelt werden.
  • BGH, Beschl. v. 16.08.2017 – XII ZB 327/16 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. § 30 VersAusglG schützt den Versorgungsträger grundsätzlich auch bei seiner Inanspruchnahme auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung nach § 25 VersAusglG, wenn er innerhalb einer bestehenden Leistungspflicht an die Witwe oder den Witwer der ausgleichspflichtigen Person leistet. 2. Zur Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Frage des Einsatzzeitpunkts (Zahlungsbeginns) …
  • BFH, Urt. v. 22.08.2012 – X R 36/09 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich kann auch in einem Ehevertrag vereinbart sein . 2. Mit § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die auch die schuldrechtliche Teilung einer Rente als möglichen steuerrechtlich relevanten Einkünftetransfer akzeptiert .
  • BGH, Beschl. v. 18.04.2012 – XII ZB 325/11 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht unterfallen nach Ausübung des Kapitalwahlrechts nicht mehr dem Versorgungsausgleich, selbst wenn das Kapitalwahlrecht nach Ende der Ehezeit vor der letzten tatrichterlichen Entscheidung ausgeübt wurde. Es kommt lediglich ein güterrechtlicher Ausgleich in Betracht (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2011, XII ZB 555/10, FamRZ 2011 …
  • BGH, Beschl. v. 10.08.2022 – XII ZB 83/20 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Vereinbaren Ehegatten in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel, dass Berufsunfähigkeitsrenten iSd § 28 VersAusglG vollständig der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt werden, muss das Gericht gemäß § 26 FamFG aufklären, ob der Vergleich auch einen (teilweisen) Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6 VersAusglG beinhaltet, oder ob ein (teilweiser) Ausschluss des …
  • BFH, Urt. v. 09.12.2014 – X R 7/14 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Werden im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs Versorgungsbezüge abgetreten, so gehören diese weiterhin zu den Einkünften des Ausgleichspflichtigen . 2. NV: Ausgleichszahlungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs sind als Sonderausgaben lediglich mit derjenigen Quote abziehbar, mit der die Einnahmen der Besteuerung unterliegen. Der Sonderausgabenabzug ist …

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