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Zitierfest

VersAusglG · Gesetz über den Versorgungsausgleich

§ 23 VersAusglG – Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2021.

(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann für ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht von der ausgleichspflichtigen Person eine zweckgebundene Abfindung verlangen. Die Abfindung ist an den Versorgungsträger zu zahlen, bei dem ein bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll.

(2) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nur, wenn die Zahlung der Abfindung für die ausgleichspflichtige Person zumutbar ist.

(3) Würde eine Einmalzahlung die ausgleichspflichtige Person unbillig belasten, so kann sie Ratenzahlung verlangen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 23 VersAusglG verweisen

Rechtsprechung zu § 23 VersAusglG

8 Entscheidungen zitieren § 23 VersAusglG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 05.05.2021 – XII ZB 381/20 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Abfindung eines ausländischen Anrechts nach § 23 VersAusglG setzt voraus, dass es sich um ein dem Grund und der Höhe nach gesichertes Anrecht handelt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. April 2013 - XII ZB 371/12, FamRZ 2013, 1021). 2. Eine Unbilligkeit des Wertausgleichs von Anrechten des anderen Ehegatten bei der Scheidung gemäß § 19 Abs. 3 VersAusglG kann nicht mit Blick darauf …
  • BGH, Beschl. v. 17.04.2013 – XII ZB 371/12 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Eine limitierte, endgehaltsbezogene Gesamtzusage ist nicht ausgleichsreif, soweit sie der Höhe nach noch nicht unverfallbar ist (hier: Zusage für Beschäftigte des Südwestrundfunks, die vor dem 1. Januar 1993 beim früheren Südwestfunk eingetreten sind). 2. Über den Abfindungsanspruch nach §§ 23 f. VersAusglG kann bereits bei der Scheidung entschieden werden. Voraussetzung einer Abfindung ist …
  • BGH, Beschl. v. 05.10.2022 – XII ZB 74/20 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kann auf die Frage der Zulässigkeit des Antrags beschränkt werden, über die vorab durch Zwischenbeschluss entschieden werden kann; dies gilt in Familienverfahren nicht nur für Familienstreitsachen, sondern auch für kontradiktorisch geführte Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen ein Zwischenbeschluss über die strittigen Fragen der …
  • BGH, Beschl. v. 22.06.2016 – XII ZB 514/15 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Zur Abfindung eines bei einem ausländischen Versorgungsträger bestehenden Anrechts im Versorgungsausgleich.
  • BGH, Beschl. v. 29.01.2014 – XII ZB 303/13 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch bei einer Alleinverdienerehe der ehevertraglichen Wirksamkeitskontrolle standhalten, wenn die wirtschaftlich nachteiligen Folgen dieser Regelung für den belasteten Ehegatten durch die ihm gewährten Kompensationsleistungen (hier: Finanzierung einer privaten Kapitalversicherung; Übertragung einer Immobilie) ausreichend abgemildert …
  • BFH, Urt. v. 22.08.2012 – X R 36/09 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich kann auch in einem Ehevertrag vereinbart sein . 2. Mit § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die auch die schuldrechtliche Teilung einer Rente als möglichen steuerrechtlich relevanten Einkünftetransfer akzeptiert .

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