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Zitierfest

VersAusglG · Gesetz über den Versorgungsausgleich

§ 28 VersAusglG – Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2021.

(1) Ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität ist nur auszugleichen, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und die ausgleichsberechtigte Person am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt.

(2) Das Anrecht gilt in vollem Umfang als in der Ehezeit erworben.

(3) Für die Durchführung des Ausgleichs gelten die §§ 20 bis 22 entsprechend.

Rechtsprechung zu § 28 VersAusglG

5 Entscheidungen zitieren § 28 VersAusglG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 21.06.2017 – XII ZB 636/13 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der für Anrechte der Privatvorsorge wegen Invalidität geltende § 28 VersAusglG ist auf betriebliche Invaliditätsversorgungen (hier: Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Direktversicherung) weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. 2. § 28 VersAusglG ist aber ein allgemeiner und über den Bereich der Privatvorsorge hinausgreifender Rechtsgedanke dahingehend zu entnehmen, dass die …
  • BGH, Beschl. v. 10.08.2022 – XII ZB 83/20 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Vereinbaren Ehegatten in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel, dass Berufsunfähigkeitsrenten iSd § 28 VersAusglG vollständig der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt werden, muss das Gericht gemäß § 26 FamFG aufklären, ob der Vergleich auch einen (teilweisen) Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6 VersAusglG beinhaltet, oder ob ein (teilweiser) Ausschluss des …
  • BGH, Beschl. v. 16.08.2017 – XII ZB 21/17 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Berücksichtigung von Nachteilen, die einem Ehegatten aus einer verfrühten Scheidungsantragstellung erwachsen, kann im Versorgungsausgleich allenfalls nach § 27 VersAusglG erfolgen. 2. Die Einbeziehung einer laufenden Invaliditätsrente in den Versorgungsausgleich erscheint grundsätzlich unbillig, wenn und soweit der ungekürzte Ausgleich dazu führt, dass dem ausgleichsberechtigten Ehegatten …
  • BGH, Beschl. v. 05.10.2022 – XII ZB 74/20 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kann auf die Frage der Zulässigkeit des Antrags beschränkt werden, über die vorab durch Zwischenbeschluss entschieden werden kann; dies gilt in Familienverfahren nicht nur für Familienstreitsachen, sondern auch für kontradiktorisch geführte Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen ein Zwischenbeschluss über die strittigen Fragen der …
  • BGH, Beschl. v. 02.09.2009 – XII ZB 92/07 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: a) Zur Behandlung von VBL-Anrechten im Versorgungsausgleich, wenn der vom Versorgungsträger mitgeteilte Wert des Ehezeitanteils eine zum 1. Januar 2002 gutgebrachte Startgutschrift enthält, die nach der in §§ 78, 79 Abs. 1 VBL-Satzung i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG enthaltenen (unwirksamen) Übergangsregelung für rentenferne Jahrgänge ermittelt worden ist (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 5. …

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