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Zitierfest

VersAusglG · Gesetz über den Versorgungsausgleich

§ 27 VersAusglG – Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2021.

Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 27 VersAusglG verweisen

Rechtsprechung zu § 27 VersAusglG

70 Entscheidungen zitieren § 27 VersAusglG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 19.05.2021 – XII ZB 190/18 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Ist ein Scheidungsverfahren zwischen dem 21. Juni 2012 und dem 28. Januar 2013 eingeleitet worden, gelten für die Anknüpfung des Scheidungsstatuts anstelle von Art. 17 Abs. 1 EGBGB 2009 die höherrangigen Regelungen der Rom III-Verordnung; wegen der Anknüpfung des Versorgungsausgleichs wird Art. 17 Abs. 1 EGBGB 2009 demgegenüber nicht von der Rom III-Verordnung verdrängt, so dass sich das auf …
  • BGH, Beschl. v. 11.04.2018 – XII ZB 623/17 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Das durch die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen erworbene Anrecht unterfällt grundsätzlich dem Versorgungsausgleich. 2. Der Anrechtserwerb durch einen behinderten Menschen unter Anwendung der besonderen Beitragsbemessung nach § 162 Nr. 2 SGB VI rechtfertigt für sich genommen keine Beschränkung des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 VersAusglG.
  • BGH, Beschl. v. 16.08.2017 – XII ZB 21/17 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Berücksichtigung von Nachteilen, die einem Ehegatten aus einer verfrühten Scheidungsantragstellung erwachsen, kann im Versorgungsausgleich allenfalls nach § 27 VersAusglG erfolgen. 2. Die Einbeziehung einer laufenden Invaliditätsrente in den Versorgungsausgleich erscheint grundsätzlich unbillig, wenn und soweit der ungekürzte Ausgleich dazu führt, dass dem ausgleichsberechtigten Ehegatten …
  • BGH, Beschl. v. 21.06.2017 – XII ZB 636/13 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der für Anrechte der Privatvorsorge wegen Invalidität geltende § 28 VersAusglG ist auf betriebliche Invaliditätsversorgungen (hier: Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Direktversicherung) weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. 2. § 28 VersAusglG ist aber ein allgemeiner und über den Bereich der Privatvorsorge hinausgreifender Rechtsgedanke dahingehend zu entnehmen, dass die …
  • BGH, Beschl. v. 21.09.2016 – XII ZB 264/13 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Zur Anwendung der Härteklausel des § 27 VersAusglG, wenn ein Ehegatte ein von ihm zum Zwecke der Altersversorgung erworbenes Anrecht dem Versorgungsausgleich durch Ausübung eines Kapitalwahlrechts entzieht (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 1. April 2015, XII ZB 701/13, FamRZ 2015, 998 und vom 16. Dezember 2015, XII ZB 450/13, FamRZ 2016, 697).
  • BGH, Beschl. v. 11.05.2016 – XII ZB 480/13 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Bei der Teilung von Anrechten der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt der Zugangsfaktor unberücksichtigt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. September 2015, XII ZB 211/15, FamRZ 2016, 35). 2. Zu den Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel des § 27 VersAusglG, wenn die für die Verminderung des Zugangsfaktors maßgeblichen Zeiten des vorgezogenen Rentenbezugs von der …

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