Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.
VersAusglG · Gesetz über den Versorgungsausgleich
§ 27 VersAusglG – Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs
Amtliche Fassung, Stand 12.05.2021.
Verweise
Vorschriften, die auf § 27 VersAusglG verweisen
- § 47 VersAusglG – Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts
Rechtsprechung zu § 27 VersAusglG
70 Entscheidungen zitieren § 27 VersAusglG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 19.05.2021 – XII ZB 190/18 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Ist ein Scheidungsverfahren zwischen dem 21. Juni 2012 und dem 28. Januar 2013 eingeleitet worden, gelten für die Anknüpfung des Scheidungsstatuts anstelle von Art. 17 Abs. 1 EGBGB 2009 die höherrangigen Regelungen der Rom III-Verordnung; wegen der Anknüpfung des Versorgungsausgleichs wird Art. 17 Abs. 1 EGBGB 2009 demgegenüber nicht von der Rom III-Verordnung verdrängt, so dass sich das auf …
BGH, Beschl. v. 11.04.2018 – XII ZB 623/17 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Das durch die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen erworbene Anrecht unterfällt grundsätzlich dem Versorgungsausgleich. 2. Der Anrechtserwerb durch einen behinderten Menschen unter Anwendung der besonderen Beitragsbemessung nach § 162 Nr. 2 SGB VI rechtfertigt für sich genommen keine Beschränkung des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 VersAusglG.
BGH, Beschl. v. 16.08.2017 – XII ZB 21/17 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Die Berücksichtigung von Nachteilen, die einem Ehegatten aus einer verfrühten Scheidungsantragstellung erwachsen, kann im Versorgungsausgleich allenfalls nach § 27 VersAusglG erfolgen. 2. Die Einbeziehung einer laufenden Invaliditätsrente in den Versorgungsausgleich erscheint grundsätzlich unbillig, wenn und soweit der ungekürzte Ausgleich dazu führt, dass dem ausgleichsberechtigten Ehegatten …
BGH, Beschl. v. 21.06.2017 – XII ZB 636/13 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Der für Anrechte der Privatvorsorge wegen Invalidität geltende § 28 VersAusglG ist auf betriebliche Invaliditätsversorgungen (hier: Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Direktversicherung) weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. 2. § 28 VersAusglG ist aber ein allgemeiner und über den Bereich der Privatvorsorge hinausgreifender Rechtsgedanke dahingehend zu entnehmen, dass die …
BGH, Beschl. v. 21.09.2016 – XII ZB 264/13 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: Zur Anwendung der Härteklausel des § 27 VersAusglG, wenn ein Ehegatte ein von ihm zum Zwecke der Altersversorgung erworbenes Anrecht dem Versorgungsausgleich durch Ausübung eines Kapitalwahlrechts entzieht (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 1. April 2015, XII ZB 701/13, FamRZ 2015, 998 und vom 16. Dezember 2015, XII ZB 450/13, FamRZ 2016, 697).
BGH, Beschl. v. 11.05.2016 – XII ZB 480/13 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Bei der Teilung von Anrechten der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt der Zugangsfaktor unberücksichtigt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. September 2015, XII ZB 211/15, FamRZ 2016, 35). 2. Zu den Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel des § 27 VersAusglG, wenn die für die Verminderung des Zugangsfaktors maßgeblichen Zeiten des vorgezogenen Rentenbezugs von der …