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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 72 UrhG – Lichtbilder

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 72 UrhG verweisen

  • § 97 UrhG – Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
  • § 108 UrhG – Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
  • § 118 UrhG – Entsprechende Anwendung
  • § 119 UrhG – Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
  • § 124 UrhG – Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder

Rechtsprechung zu § 72 UrhG

29 Entscheidungen zitieren § 72 UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 20.12.2018 – I ZR 104/17 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Museumsfotos 1. Stützt der Kläger einen Unterlassungsanspruch sowohl auf den Schutz des Lichtbildwerks nach § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG als auch auf den Lichtbildschutz nach § 72 UrhG, handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand (Festhaltung an BGH, Urteil vom 3. November 1999, I ZR 55/97, GRUR 2000, 317, 318 [juris Rn. 12] = WRP 2000, 203 - Werbefotos). 2. Fotografien von …
  • BGH, Urt. v. 20.06.2013 – I ZR 55/12 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Restwertbörse II Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts (hier des Rechts nach § 72 Abs. 1 UrhG an einem Lichtbild) kann die Vermutung der Wiederholungsgefahr (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte (hier der Rechte nach § 72 Abs. 1 UrhG an anderen Lichtbildern) begründen, soweit die Verletzungshandlungen …
  • BGH, Urt. v. 06.02.2014 – I ZR 86/12 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Peter Fechter 1. Die einzelnen Bilder eines Films sind unabhängig vom Schutz des Films als Filmwerk oder Laufbildfolge, wenn nicht als Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, so doch jedenfalls als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt. Der Lichtbildschutz einzelner Filmbilder aus § 72 UrhG erstreckt sich nicht nur auf die Verwertung der Bilder in Form von Fotos, sondern auch auf die Verwertung …
  • BGH, Urt. v. 10.01.2019 – I ZR 267/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Cordoba II 1. Eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG liegt vor, wenn eine Fotografie auf eine Website eingestellt wird, die zuvor ohne beschränkende Maßnahme, die ihr Herunterladen verhindert, und mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf einer anderen Website veröffentlicht worden ist. 2. Ein Verbotstenor ist nicht deswegen unbestimmt, weil er mit der Wendung …
  • BGH, Urt. v. 13.09.2018 – I ZR 187/17 · 1. Zivilsenat

    Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Höhe des Schadensersatzes für die unberechtigte kommerzielle Nutzung eines Sportwagenfotos durch Veröffentlichung auf Facebook; zusätzlicher Ausgleich für fehlende Urhebernennung

  • BGH, Beschl. v. 23.02.2017 – I ZR 267/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Cordoba Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stellt die Einfügung …

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