Für den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden.
UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
§ 124 UrhG – Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.
Rechtsprechung zu § 124 UrhG
Eine Entscheidung zitiert § 124 UrhG.
BGH, Urt. v. 21.09.2017 – I ZR 11/16 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Vorschaubilder III Bietet der Betreiber einer Internetseite eine Suchfunktion in Form eines elektronischen Verweises (Links) auf eine Suchmaschine an, mit der Besucher seiner Internetseite durch die Eingabe von Suchbegriffen in eine Suchmaske von der Suchmaschine gespeicherte Vorschaubilder urheberrechtlich geschützter Fotografien anzeigen lassen können, stellt dies eine öffentliche Wiedergabe im …