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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 69a UrhG – Gegenstand des Schutzes

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

(4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.

(5) Die §§ 32 bis 32g, 36 bis 36d, 40a und 41 sind auf Computerprogramme nicht anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 69a UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 69a UrhG

22 Entscheidungen zitieren § 69a UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 31.07.2025 – I ZR 131/23 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Werbeblocker IV 1. Für die Prüfung, ob ein Eingriff in ein urheberrechtlich geschütztes Recht an einem Schutzgegenstand (hier: einem Computerprogramm im Sinne von § 69a Abs. 1 UrhG) vorliegt, muss nicht in jedem Fall festgestellt werden, ob dieser Schutzgegenstand die Voraussetzungen eines urheberrechtlich geschützten Werks, Computerprogramms oder verwandten Schutzrechts erfüllt. Dieser Umstand …
  • BGH, Urt. v. 31.07.2025 – I ZR 157/21 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Action Replay II Eine als Ergänzungsprodukt für eine Spielkonsole angebotene Software, die vom Nutzer parallel zu den Computerspielen auf der Spielkonsole installiert wird und gleichzeitig mit der Spielesoftware abläuft, greift nicht in den Schutzbereich des Rechts an der Spielesoftware als Computerprogramm im Sinne von § 69a Abs. 1 und 2 Satz 1 UrhG ein, wenn sie nicht den Objekt- oder Quellcode …
  • BGH, Beschl. v. 06.02.2013 – I ZR 124/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Videospiel-Konsolen Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung …
  • BGH, Urt. v. 13.07.2017 – I ZR 193/16 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Benutzerkennung Fallen Netzbetreiber und Endkundenanbieter auseinander, so betrifft allein die vom Netzbetreiber erteilte Auskunft über die Zuordnung der dynamischen IP-Adresse zu einer für den Endkundenanbieter vergebenen Benutzerkennung und nicht die Auskunft des Endkundenanbieters über Namen und Anschrift des Inhabers des der Benutzerkennung zugeordneten Anschlusses die Verwendung von …
  • BGH, Versäumnisurt. v. 30.03.2017 – I ZR 124/16 · 1. Zivilsenat

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gegenstandswert einer Abmahnung wegen Filesharing

  • BAG, Urt. v. 24.03.2011 – 2 AZR 282/10 · 2. Senat

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

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