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Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 4 StGB – Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

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