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Zitierfest

SGB XIV · Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -

§ 32 SGB XIV – Psychotherapeutische Frühintervention

Amtliche Fassung, Stand 17.06.2026.

(1) Geschädigte sollen psychotherapeutische Frühintervention in einer Traumaambulanz erhalten, wenn die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder nach Kenntnisnahme hiervon erfolgt.

(2) Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende sollen psychotherapeutische Frühintervention in einer Traumaambulanz erhalten, wenn die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten erfolgt, nachdem sie von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben.

Verweise

Vorschriften, die auf § 32 SGB XIV verweisen

Rechtsprechung zu § 32 SGB XIV

10 Entscheidungen zitieren § 32 SGB XIV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 16.01.2023 – B 9 V 14/22 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Rüge unzureichender Feststellungen zur eigenen Prozessführungsbefugnis durch das LSG - keine Zurückverweisung - Amtsermittlungspflicht - weiterer Klärungsbedarf - Maßgeblichkeit der Rechtsansicht des LSG - Verneinung …

  • BSG, Urt. v. 17.10.2013 – B 14 AS 58/12 R · 14. Senat

    Leitsatz: Eine Verletztenrente ist insoweit nicht als Einkommen nach dem SGB 2 zu berücksichtigen, als sie zum Ruhen eines gleichzeitig bestehenden Anspruchs auf eine Grundrente nach dem BVG führt.
  • BSG, Beschl. v. 08.08.2023 – B 9 V 7/23 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Vorrang der Rehabilitation - erfolgversprechende und zumutbare Rehabilitationsmaßnahme - konkretes Rehabilitationsangebot vonseiten der Versorgungsverwaltung - Klärungsfähigkeit - …

  • BSG, Urt. v. 17.02.2011 – B 10 EG 17/09 R · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Streikgeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit und deshalb bei der Berechnung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen. 2. Das Anknüpfen der Berechnung des Elterngelds an das in dem maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes bezogene Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist verfassungsgemäß.
  • BVerfG, Urt. v. 14.03.2000 – 1 BvR 284/96, 1 BvR 1659/96 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Es ist mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass die den Kriegsopfern nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG gewährte Beschädigtengrundrente in den alten und neuen Ländern über den 31. Dezember 1998 hinaus bei gleicher Beschädigung ungleich hoch ist. 2. § 84 a BVG ist daher seit dem 1. Januar 1999 nichtig.
  • BSG, Urt. v. 16.12.2021 – B 9 V 2/20 R · 9. Senat

    Leitsatz: Beim Berufsschadensausgleich fließen Besoldungserhöhungen erst zum 1.7. eines Jahres in Form einer Mittelwertberechnung der Besoldung aus den vorletzten drei der Anpassung vorangegangenen Kalenderjahren in die Berechnung des Vergleichseinkommens ein.

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