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Zitierfest

SGB XIV · Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -

§ 31 SGB XIV – Leistungen in einer Traumaambulanz

Amtliche Fassung, Stand 17.06.2026.

(1) In einer Traumaambulanz wird psychotherapeutische Intervention erbracht, um den Eintritt einer psychischen Gesundheitsstörung oder deren Chronifizierung zu verhindern.

(2) Psychotherapeutische Intervention wird nur in Traumaambulanzen erbracht, mit denen die Träger der Sozialen Entschädigung eine Vereinbarung nach § 37 geschlossen haben.

Verweise

Vorschriften, die auf § 31 SGB XIV verweisen

Rechtsprechung zu § 31 SGB XIV

53 Entscheidungen zitieren § 31 SGB XIV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Urt. v. 14.03.2000 – 1 BvR 284/96, 1 BvR 1659/96 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Es ist mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass die den Kriegsopfern nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG gewährte Beschädigtengrundrente in den alten und neuen Ländern über den 31. Dezember 1998 hinaus bei gleicher Beschädigung ungleich hoch ist. 2. § 84 a BVG ist daher seit dem 1. Januar 1999 nichtig.
  • BFH, Urt. v. 20.04.2023 – III R 7/21 · 3. Senat

    Leitsatz: Eine Grundrente nach § 1 Abs. 1 OEG i.V.m. § 31 BVG ist nicht als Bezug eines behinderten volljährigen Kindes zu berücksichtigen.
  • BGH, Urt. v. 12.01.2016 – VI ZR 491/14 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Grundrente nach § 31 BVG hat keine Lohnersatzfunktion und dient ihrer Zweckbestimmung nach anders als die Ausgleichsrente und der Berufsschadensausgleich nicht der Bestreitung des Lebensunterhalts. 2. Zu der für die Bemessung des Erwerbsschadens erforderlichen Prognose der hypothetischen Einkommensentwicklung bei einem bereits langjährig im Erwerbsleben stehenden Geschädigten.
  • BSG, Urt. v. 10.11.2022 – B 1 KR 28/21 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Mit dem Antrag auf Genehmigung der ersten Verordnung von Cannabis ist der Krankenkasse der Inhalt der geplanten Verordnung mitzuteilen. 2. Eine aufgrund der dauerhaften und nachhaltigen Beeinträchtigung der Lebensqualität schwerwiegende Erkrankung ergibt sich aus den durch die Erkrankung ausgelösten Funktionsstörungen und -verlusten, Schmerzen, Schwächen oder Hilfebedarfen bei den …
  • BSG, Urt. v. 30.06.2016 – B 8 SO 3/15 R · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Russische Alters- und Invalidenrenten samt der pauschalen Erhöhungsbeträge dazu, die wegen der Teilnahme am Zweiten Weltkrieg gezahlt werden, sind nicht entsprechend der Regelung zur Grundrente des Bundesversorgungsgesetzes privilegiertes Einkommen bei Gewährung von Sozialhilfe. 2. Bei individueller Betrachtung ist die sog DEMO-Leistung für Überlebende der Leningrader Blockade vom Einkommen …
  • BSG, Urt. v. 17.04.2013 – B 9 V 1/12 R · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Erscheinen die Angaben der antragstellenden Person, die sich auf die mit der Schädigung in Zusammenhang stehenden Tatsachen beziehen, nach den Umständen des Falls glaubhaft, so sind sie auch dann der Entscheidung über eine Gewaltopferentschädigung zugrunde zu legen, wenn für den schädigenden Vorgang keine Tatzeugen vorhanden sind und der als Täter Beschuldigte die Tat bestreitet. 2. Reicht im …

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