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Zitierfest

SGB XII · Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)

§ 64e SGB XII – Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2026.

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen können gewährt werden,

  • 1. soweit sie angemessen sind und
  • 2. durch sie
  • a) die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann oder
  • b) eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 64e SGB XII im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 64e SGB XII? Zitiere den Wortlaut.“

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