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Zitierfest

SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

§ 60 SG – Arten der Dienstleistungen

Amtliche Fassung, Stand 09.01.2026.

Dienstleistungen sind

  • 1. Übungen (§ 61),
  • 2. besondere Auslandsverwendungen (§ 62),
  • 3. Hilfeleistungen im Innern (§ 63),
  • 4. Hilfeleistungen im Ausland (§ 63a),
  • 5. Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft (§ 63b) und
  • 6. unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Verweise

Vorschriften, die auf § 60 SG verweisen

  • § 51 SG – Wiederverwendung
  • § 54 SG – Beendigungsgründe
  • § 58 SG – Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz
  • § 59 SG – Personenkreis
  • § 72 SG – Heranziehung von ungedienten Dienstleistungspflichtigen

Rechtsprechung zu § 60 SG

9 Entscheidungen zitieren § 60 SG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 10.02.2016 – 2 WD 4/15 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: 1. Gegen einen Reserveoffizier, der das 60., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme gemäß § 58 Abs. 3 WDO (juris: WDO 2002) verhängt werden, weil er nach freiwilliger schriftlicher Verpflichtung gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 SG zu einer Dienstleistung nach § 60 SG herangezogen werden kann. 2. Ein Reserveoffizier, der sich durch Betrug (§ 263 StGB) …
  • BSG, Urt. v. 13.12.2023 – B 7 AS 15/22 R (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat

    Leitsatz: Die für die Dienstleistung eines Soldaten bei einer Reservistenübung gezahlte Mindestleistung ist grundsicherungsrechtlich Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
  • BVerwG, Beschl. v. 30.08.2018 – 1 WB 37/17 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Wehrdienstsenat

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere; Beschwerde als Reservist; Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • BVerwG, Urt. v. 21.11.2019 – 2 WD 31/18 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Ein einmaliger, nicht geringfügiger Betrugsversuch eines Reserveoffiziers stellt jedenfalls dann ein unwürdiges Verhalten i.S.d. § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 SG dar, wenn er sich gegen den Dienstherrn richtet.
  • BVerwG, Beschl. v. 30.08.2018 – 1 WB 15/18 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Der Begriff des Beschwerdeanlasses im Sinne des § 1 Abs. 3 WBO ist nach dem Gegenstand zu bestimmen, auf den sich die Beschwerde und ggf. der Antrag auf gerichtliche Entscheidung bezieht. Der frühere Soldat hat dann ein Beschwerderecht nach der Wehrbeschwerdeordnung, wenn die behauptete Verletzung seiner Rechte durch die angefochtene Maßnahme oder der von ihm geltend gemachte Anspruch auf Erlass …
  • BVerwG, Urt. v. 12.04.2017 – 2 C 16/16 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Soldaten auf Zeit, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, die Bundeswehr jedoch vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen, sind grundsätzlich verpflichtet, dem Bund die Ausbildungskosten zu erstatten. 2. Die in § 56 Abs. 4 SG vorgesehene Rückzahlungsverpflichtung stellt einen angemessenen Ausgleich für die berechtigten, jedoch enttäuschten Erwartungen des Bundes dar …

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