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Zitierfest

SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

§ 62 SG – Besondere Auslandsverwendungen

Amtliche Fassung, Stand 09.01.2026.

(1) Besondere Auslandsverwendungen sind Verwendungen, die auf Grund eines Übereinkommens, eines Vertrages oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen stattfinden.

(2) Eine besondere Auslandsverwendung ist grundsätzlich jeweils für höchstens sieben Monate zulässig. Sie wird auf die Gesamtdauer der Übungen nach § 61 Abs. 2 nicht angerechnet. Soweit die Dauer drei Monate übersteigt, wirkt das für die Heranziehung zuständige Karrierecenter der Bundeswehr auf die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Dienstbehörde hin.

(3) Ist ein Soldat auf seinen Antrag von der Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen allgemein oder für den Einzelfall entpflichtet worden (§ 59 Abs. 5), kann er aus vorbereitenden Übungen entlassen werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 bleibt unberührt.

(4) § 75 Abs. 2 Nr. 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Soldat zu entlassen ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 62 SG verweisen

Rechtsprechung zu § 62 SG

9 Entscheidungen zitieren § 62 SG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 31.08.2017 – 2 A 6/15 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) berechtigt den Beamten grundsätzlich auch dazu, im Dienst in Gesprächen mit seinen Kollegen Kritik an der Politik der Regierung oder anderen Organen seines Dienstherrn zu üben. Grenzen solcher politischer Meinungsäußerungen ergeben sich aber aus dem Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot (§ 60 Abs. 2 BBG <juris: BBG 2009>, § 33 Abs. 2 …
  • BVerwG, Urt. v. 18.06.2015 – 2 WD 11/14 · 2. Wehrdienstsenat

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • BVerwG, Beschl. v. 21.10.2010 – 1 WB 54/09 · 1. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Zur Abgrenzung einfacher Beurteilungsbeiträge von "Beurteilungsbeiträgen beim Abschluss einer besonderen Auslandsverwendung oder eines vergleichbaren Einsatzes".
  • BVerwG, Urt. v. 09.09.2021 – 2 C 34/20 · 2. Senat

    Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • BVerwG, Urt. v. 09.09.2021 – 2 C 1/20 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung i.S.v. § 63c Abs. 1 Satz 1 SVG 2004 können gemäß § 25 Abs. 2 Satz 3 SVG 2011 bei Berufssoldaten auch dann bis zum Doppelten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn der Einsatz vor dem 1. Dezember 2002 stattgefunden hat. 2. Aus den Vorschriften über das Einsatzversorgungsrecht der Berufssoldaten (§§ 63c bis 63g SVG 2004) kann kein Rückschluss …
  • BVerwG, Urt. v. 09.09.2021 – 2 C 35/20 · 2. Senat

    Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

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