Stadtrecht Regensburg
Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg (RgbSchmalzlS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.05.2012. 11 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Name, Rechtsstand, Sitz
- § 2Stiftungszweck
- § 3Einschränkungen
- § 4Grundstockvermögen
- § 5Verwendung der Erträge des Vermögens der Stiftung und der Zuwendungen, Geschäftsjahr
- § 6Stiftungsverwaltung
- § 7Satzungsänderungen, Umwandlung des Zwecks und Aufhebung der Stiftung
- § 8Vermögensanfall
- § 9Stiftungsaufsicht
- § 10Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 RgbSchmalzlS? Zitiere den Wortlaut.“