Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an die Stadt Regensburg. Diese hat es unter Beachtung des Stiftungszwecks unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden.
RgbSchmalzlS · Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg
§ 8 RgbSchmalzlS – Vermögensanfall
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.05.2012.
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„Was regelt § 8 RgbSchmalzlS? Zitiere den Wortlaut.“