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Zitierfest

RgbSchmalzlS · Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg

§ 8 RgbSchmalzlS – Vermögensanfall

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.05.2012.

Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an die Stadt Regensburg. Diese hat es unter Beachtung des Stiftungszwecks unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbSchmalzlS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbSchmalzlS? Zitiere den Wortlaut.“

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