Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbSchmalzlS · Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg

§ 4 RgbSchmalzlS – Grundstockvermögen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.05.2012.

(1) Das Grundstockvermögen ist ungeschmälert in seinem Wert zu erhalten und besteht aus dem Nachlass von Frau Hildegard Schmalzl nach Maßgabe der vom Amtsgericht Regensburg festgestellten Testamente (Niederschrift des Amtsgerichts Regensburg vom 18.08.2010) in Höhe von mindestens 1.100.000,00 Euro.

(2) Zuwendungen zum Grundstockvermögen sind zulässig. Zuwendungen ohne Zweckbestimmungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können dem Grundstockvermögen zugeführt werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbSchmalzlS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbSchmalzlS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten