(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kultur und der Bildung einschließlich der Studentenhilfe auf dem Gebiet der Musik in Niederbayern und der Oberpfalz durch die Unterstützung junger begabter Musiker und Musikerinnen beim Erwerb von Musikinstrumenten oder anderer zur Ausübung der Musik notwendiger Gegenstände.
(2) Weiterhin vergibt die Stiftung Stipendien an begabte Musiker und Musikerinnen zur musikalischen Ausbildung an Konservatorien.
(3) Gefördert werden ausschließlich Personen, die in Niederbayern oder der Oberpfalz leben oder geboren sind. Ausgeschlossen ist die Förderung von Musikveranstaltungen jeglicher Art.
(4) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(5) Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 fördern.
(6) Die Leistungen der Stiftung dürfen gesetzliche Pflichtleistungen oder sonstige Vergünstigungen nicht ersetzen oder an deren Stelle treten; sie sollen diese vielmehr sinnvoll ergänzen.