Stadtrecht Regensburg
Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle (Gebührensatzung der Kinder- und Jugendschutzstelle – Jugendschutzstelle-GS) der Stadt Regensburg (RgbJugendschutzGS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.09.1976. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebührenerhebung
- § 2Gebührentatbestand
- § 3Gebührenschuldner
- § 4Gebührenmaßstab
- § 5Gebührensatz
- § 6Entstehen der Gebührenschuld
- § 7Fälligkeit
- § 8Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 RgbJugendschutzGS? Zitiere den Wortlaut.“