Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg in Kraft.
RgbJugendschutzGS · Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle (Gebührensatzung der Kinder- und Jugendschutzstelle – Jugendschutzstelle-GS) der Stadt Regensburg
§ 8 RgbJugendschutzGS – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.09.1976.
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