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Zitierfest

RgbJugendschutzGS · Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle (Gebührensatzung der Kinder- und Jugendschutzstelle – Jugendschutzstelle-GS) der Stadt Regensburg

§ 8 RgbJugendschutzGS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.09.1976.

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbJugendschutzGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbJugendschutzGS? Zitiere den Wortlaut.“

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