(1) Die Gebühr beträgt täglich 224,00 EUR.
(2) Eintritts- und Entlassungstag werden gesondert und jeweils voll berechnet.
RgbJugendschutzGS · Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle (Gebührensatzung der Kinder- und Jugendschutzstelle – Jugendschutzstelle-GS) der Stadt Regensburg
(1) Die Gebühr beträgt täglich 224,00 EUR.
(2) Eintritts- und Entlassungstag werden gesondert und jeweils voll berechnet.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbJugendschutzGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 RgbJugendschutzGS? Zitiere den Wortlaut.“