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Zitierfest

RgbJugendschutzGS · Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Kinder- und Jugendschutzstelle (Gebührensatzung der Kinder- und Jugendschutzstelle – Jugendschutzstelle-GS) der Stadt Regensburg

§ 1 RgbJugendschutzGS – Gebührenerhebung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.09.1976.

Die Stadt Regensburg erhebt für die Kinder- und Jugendschutzstelle, Regensburg, Ostengasse 31, Gebühren.

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„Was regelt § 1 RgbJugendschutzGS? Zitiere den Wortlaut.“

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