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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 121 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) In dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gelten die Bestimmungen des § 144 über die Streitwertfestsetzung entsprechend.

(2) In dem Urteil ist auch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozeßkosten (§§ 91 bis 101) sind entsprechend anzuwenden, soweit nicht die Billigkeit eine andere Entscheidung erfordert; die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 bis 107) und die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen (§§ 724 bis 802) sind entsprechend anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 121 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 121 PatG

370 Entscheidungen zitieren § 121 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 02.06.2026 – X ZR 65/24 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Benutzerauthentifizierung 1. Eine Patentnichtigkeitsklage ist nicht allein deshalb als rechtsmissbräuchlich anzusehen, weil der Kläger des zweiten Verfahrens sich ohne weiteres einem bereits anhängigen, dasselbe Patent betreffenden Verfahren hätte anschließen können (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 20. Dezember 2001 - I ZR 15/98, GRUR 2002, 713 Rn. 22 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung). 2. …
  • BGH, Urt. v. 27.06.2023 – X ZR 59/21 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Anzeigemonitor 1. Ein Patentinhaber gibt Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potenziellen Nichtigkeitskläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsstellung verschafft, die mit derjenigen nach der Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. August 2013 - X ZR 73/12, GRUR 2013, 1282 Rn. 50 - …
  • BGH, Urt. v. 01.10.2019 – X ZR 139/17 · 10. Zivilsenat

    Streitpatent bezüglich einer Anlage zur sicheren Durchführung von Transaktionen zwischen informationsverarbeitenden Systemen

  • BGH, Urt. v. 17.05.2018 – X ZR 19/16 · 10. Zivilsenat

    Streitpatent bezüglich einer Filterpatrone zum Einsetzen in einen Wasservorratstank

  • BGH, Urt. v. 13.03.2018 – X ZR 44/16 · 10. Zivilsenat

    (Bestimmung des technischen Problems in einem Nichtigkeitsverfahren)

  • BPatG, Beschl. v. 02.10.2014 – 4 ZA (pat) 6/14 · 4. Senat

    Patentnichtigkeitsklageverfahren – Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung – zu den Kosten für die Übersetzung von Privatgutachten – zu den Kosten für die Akteneinsicht in eine japanische Parallelakte

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