Bundesrecht
Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG)
Amtliche Fassung, Stand 22.10.2024. 10 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Voraussetzungen der Partnerschaft; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- § 2Name der Partnerschaft
- § 3(weggefallen)
- § 4Anmeldung der Partnerschaft; Statuswechsel
- § 5Inhalt der Eintragung; anzuwendende Vorschriften
- § 6Rechtsverhältnis der Partner untereinander
- § 7Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten, rechtliche Selbständigkeit, Vertretung
- § 8Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft
- § 9Ausscheiden eines Partners, Auflösung der Partnerschaft
- § 10Liquidation der Partnerschaft, Nachhaftung
- § 11Übergangsvorschriften
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