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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG)

Amtliche Fassung, Stand 22.10.2024. 10 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Voraussetzungen der Partnerschaft; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  2. § 2Name der Partnerschaft
  3. § 3(weggefallen)
  4. § 4Anmeldung der Partnerschaft; Statuswechsel
  5. § 5Inhalt der Eintragung; anzuwendende Vorschriften
  6. § 6Rechtsverhältnis der Partner untereinander
  7. § 7Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten, rechtliche Selbständigkeit, Vertretung
  8. § 8Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft
  9. § 9Ausscheiden eines Partners, Auflösung der Partnerschaft
  10. § 10Liquidation der Partnerschaft, Nachhaftung
  11. § 11Übergangsvorschriften

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