Stadtrecht München
Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet am Gröbenbach von Flusskilometer 8,0 bis 8,8 und 12,2 bis 14,2 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (ÜgVO Gröbenbach) (MucUegVOGroebenbach)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.06.2023. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Allgemeines, Zweck
- § 2Umfang des Überschwemmungsgebiets, Kennzeichnung der Hochwasserlinie
- § 3Bauleitplanung, Errichten und Erweiterung baulicher Anlagen
- § 4Sonstige Vorhaben
- § 5Heizölverbraucheranlagen
- § 6Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 7Antragstellung
- § 8Inkrafttreten
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