Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]
MucUegVOGroebenbach · Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet am Gröbenbach von Flusskilometer 8,0 bis 8,8 und 12,2 bis 14,2 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (ÜgVO Gröbenbach)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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