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Zitierfest

MucUegVOGroebenbach · Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet am Gröbenbach von Flusskilometer 8,0 bis 8,8 und 12,2 bis 14,2 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (ÜgVO Gröbenbach)

§ 8 MucUegVOGroebenbach – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.06.2023.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

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