Stadtrecht München
Verordnung über das Naturschutzgebiet “Schwarzhölzl“ in der Landeshauptstadt München und in den Landkreisen Dachau und München (MucNSGVOSchwarzhoelzl)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.12.1993. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Schutzgegenstand
- § 2Schutzgebietsgrenzen
- § 3Schutzzweck
- § 4Verbote
- § 5Ausnahmen
- § 6Befreiungen
- § 7Ordnungswidrigkeiten
- § 8In-Kraft-Treten
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus MucNSGVOSchwarzhoelzl nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucNSGVOSchwarzhoelzl? Zitiere den Wortlaut.“