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Zitierfest

MucNSGVOSchwarzhoelzl · Verordnung über das Naturschutzgebiet “Schwarzhölzl“ in der Landeshauptstadt München und in den Landkreisen Dachau und München

§ 1 MucNSGVOSchwarzhoelzl – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.12.1993.

Das im Naturraum Münchner Ebene gelegene Gebiet wird unter der Bezeichnung „Schwarzhölzl“ mit den Gebietsteilen A, B, C und D in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.

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„Was regelt § 1 MucNSGVOSchwarzhoelzl? Zitiere den Wortlaut.“

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