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MucNSGVOSchwarzhoelzl · Verordnung über das Naturschutzgebiet “Schwarzhölzl“ in der Landeshauptstadt München und in den Landkreisen Dachau und München

§ 2 MucNSGVOSchwarzhoelzl – Schutzgebietsgrenzen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.12.1993.

(1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 136,1 Hektar, davon

Gebietsteil A107,9 Hektar,
Gebietsteil B4,5 Hektar,
Gebietsteil C1,0 Hektar,
Gebietsteil D22,7 Hektar,

und liegt in der Landeshauptstadt München, Gemarkung Feldmoching, der Gemeinde Oberschleißheim, Gemarkung Oberschleißheim und der Gemeinde Karlsfeld, Gemarkung Karlsfeld.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes ergeben sich aus den Schutzgebietskarten*) M 1 : 25 000 und M 1 : 5000 (Anlagen), die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M 1 : 5000. Es gilt die Innenkante der Abgrenzungslinie.

*) Von einem Abdruck der Karten wurde abgesehen.

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