(1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 136,1 Hektar, davon
| Gebietsteil A | 107,9 Hektar, |
|---|---|
| Gebietsteil B | 4,5 Hektar, |
| Gebietsteil C | 1,0 Hektar, |
| Gebietsteil D | 22,7 Hektar, |
und liegt in der Landeshauptstadt München, Gemarkung Feldmoching, der Gemeinde Oberschleißheim, Gemarkung Oberschleißheim und der Gemeinde Karlsfeld, Gemarkung Karlsfeld.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes ergeben sich aus den Schutzgebietskarten*) M 1 : 25 000 und M 1 : 5000 (Anlagen), die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M 1 : 5000. Es gilt die Innenkante der Abgrenzungslinie.
*) Von einem Abdruck der Karten wurde abgesehen.