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Zitierfest

MucNSGVOSchwarzhoelzl · Verordnung über das Naturschutzgebiet “Schwarzhölzl“ in der Landeshauptstadt München und in den Landkreisen Dachau und München

§ 3 MucNSGVOSchwarzhoelzl – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.12.1993.

Zweck der Festlegung des Naturschutzgebietes „Schwarzhölzl“ ist es,

  • 1. einen bedeutenden Teil der Relikte des Dachauer Mooses, bestehend aus Moorwäldern und Streuwiesen, und die in ihnen enthaltenen Lebensgemeinschaften nachhaltig zu sichern,
  • 2. die natürliche, unbeeinflusste Entwicklung der Moorwälder, die Regenerierung und Pflege beeinträchtigter Teile sowie die Optimierung der Lebensbedingungen im Sinne eines umfassenden Arten-, Gesellschafts- und Lebensraumschutzes zu gewährleisten,
  • 3. das Betreten des Naturschutzgebietes, das Verhalten und die Nutzung im Naturschutzgebiet zur Vermeidung von Schäden im Beziehungsgefüge der Lebensgemeinschaften zu regeln,
  • 4. die Artenvielfalt in ihrer Gesamtheit zu erhalten und den Bestand an seltenen Arten zu fördern.

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